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Kündigung & Co

Wissensmanagement » Fachbuch → 3. Buchabschnitt Mediationen
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind ein Anwendungsfall der Unternehmensmediation.

Diese Seite gehört zum Fachbuch Mediation
Abteilung: Wissen → Rubrik: Fachbuch → Abschnitt: Mediationen → Hauptkapitel: Anwendungsfelder → Kapitel: Wirtschaftsmediation → Unterkapitel: Unternehmen → Beitrag: arbeitsrechtliche Streitigkeiten

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Zum Thema » Es geht um arbeitsrechtliche Streitigkeiten, die meist in einer Kündigung enden. Das muss nicht sein. Die Kündigung ist eine ultima ratio. Bis es dazu kommt, sind verschiedene Schritte erforderlich. Auch hier gibt es Besonderheiten, die der Mediator kennen sollte. Ausschlaggebend ist zunächst der Kündigungsanlass. Zu unterscheiden sind:

  1. Personenbedingte Kündigung
  2. Verhaltensbedingte Kündigung
  3. Betriebsbedingte Kündigung
  4. Druckkündigung


Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Mediation vor einer Kündigung besteht nicht. In einer speziellen Konfliktsituation, der sogenannten "Druckkündigung", hat ein Gericht jedoch kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber zuvor alles Zumutbare tun muss, um den Konflikt zu lösen – dazu kann auch ein Mediationsangebot gehören.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Rechtslage:

Kündigungsart Allgemeine Pflicht zur Mediation? Besondere Anforderungen oder Ausnahmen
Allgemeine Kündigung (z.B. verhaltens-/personen-/betriebsbedingt) Nein, keine allgemeine gesetzliche Vermittlungspflicht Vor verhaltensbedingter Kündigung ist in der Regel eine **Abmahnung** erforderlich, die das Fehlverhalten rügt und vor weiteren Konsequenzen warnt
**Druckkündigung** (Kündigung aufgrund von Drohungen Dritter, z.B. der Belegschaft) **Ja, unter Umständen**. Der Arbeitgeber muss sich schützend vor den betroffenen Arbeitnehmer stellen und **aktiv Konfliktlösung betreiben** Arbeitgeber muss "**alles Zumutbare**" tun, um die Belegschaft von ihrer Drohung abzubringen. Ein nicht ernsthaft verfolgtes oder unzugängliches Mediationsangebot reicht dafür **nicht aus**


      1. 💡 Was Sie tun können


- **Prüfen Sie die Kündigungsart**: Ob Mediation als notwendiger Schritt in Frage kommt, hängt maßgeblich vom Kündigungsgrund ab. Bei einer normalen Kündigung wegen Ihres Verhaltens oder aus betrieblichen Gründen ist sie rechtlich nicht vorgeschrieben. Wenn die Kündigung aber auf Druck von Kollegen erfolgt, könnte das Fehlen von Vermittlungsbemühungen ein Angriffspunkt sein.
- **Dokumentieren Sie den Konfliktverlauf**: Falls es sich um einen langandauernden Konflikt handelt, notieren Sie sich zeitlich, wer was gesagt oder getan hat. Dies kann in einem späteren Kündigungsschutzprozess von großem Wert sein.
- **Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht**: Eine Kündigung ist ein schwerwiegender Eingriff. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten, ob in Ihrem konkreten Fall Verfahrensfehler wie die unterlassene Konfliktlösung vorliegen und ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter, um die Situation rechtlich einzuordnen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


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Bedeutung für die Mediation

XXX
Der Mediator hat die Aufgabe ....1
Es handelt sich um eine schwierige Situation i.S.d. Ausbildungsverordnung, weil ... 2

Was tun wenn ...

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Bearbeitungsstand: 2025-10-09 13:00 / Version .

Aliase:
Siehe auch: Mediationsverzeichnis, Konfliktverzeichnis, Verfahrensverzeichnis,
Prüfvermerk: -

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2 Die Herausforderung wird erfasst als: trackeritem:XXX