Krankheiten in der Mediation
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Weil die Mediation eine Konfliktbeilegung erreichen will, muss sie sich intensiv mit dem Konflikt auseinandersetzen.
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Zum Thema » Das Thema Krankheit und der Umgang mit Krankheiten durchzieht die Mediation in ihrer gesamten Komplexität, sodass sich verschiedene Berührungspunkte herausstellen.
- Die grundlegende Unterscheidung betrifft zum einen die Anwendung der Mediation im Gesundheitswesen. Damit ist ein Anwendungsfeld der Mediation gemeint, in dem Konflikte in und zwischen den Protagonisten beizulegen sind, die mit Krankheiten umzugehen haben.
- Vor einem beruflichen Hintergrund sind auch konkurrierende Angebote anzusprechen, die den Gesundheitsberufen vorbehalten sind und der Mediation Grenzen setzen.
- Schließlich gibt es einen Berührungspunkt mit Fachfragen, die das Verhältnis der Erkrankung zur Mediation betreffen und gezielt die Frage aufwerfen, ob und wie sich Krankheiten auf die Vorgehensweise der Mediation oder der Parteien auswirken kann und wie die Mediation deren Verhalten und das Krankheitsbild beeinträchtigt.
Was ist eine Krankheit?
Die Krankheit wird im Duden einmal als körperliche, geistige oder psychische Störung angesehen, die an bestimmten Symptomen erkennbar ist und zum Anderen als die Zeit des Krankseins.1 Wikipedia defniniert Krankheit als den Zustand verminderter Leistungsfähigkeit, der auf Funktionsstörungen von einem oder mehreren Organen, der Psyche oder des gesamten Organismus beruht und zurückgeht.2 Die Krankheit lässt sich besser über das vermeintliche Gegenteil, die Gesundheit, definieren. Die WHO geht von folgender Definition aus3 :
Es wird deutlich, dass die Krankheit nicht das Gegenteil von Gesundheit ist und dass subjektive Komponenten eine Rolle spielen können. Der Psychiater Wolfgang Schneider von der Universität Rostock wies bei den Warnemünder Psychotherapietagen darauf hin, dass nicht alle Menschen mit Problemen zu Patienten gemacht werden sollten4
. Menschen haben Selbstheilungskräfte. Wenn sie krank geredet werden, so befürchtet der Psychiater, könnten die Selbstheilungskräfte außer Kraft gesetzt werden. Nicht nur in der Medizin auch in der Psychiatrie ist mit dem Begriff Vorsicht geboten.
Konflikt ist keine Krankheit
Ein Konflikt wirkt auf den ersten Blick wie eine Krankheit. Immerhin ist von einer Kompetenzamnesie die Rede, die zu einem Kontrollverlust führt, der durchaus als eine Störung wahrgenommen werden kann. Die Störung bezieht sich auf den gewohnten Ablauf. Auch kann der Konflikt Spannungen und Leidensdruck erzeugen. Dennoch gilt er nicht als Krankheit.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Ebene der Störung. Eine Krankheit betrifft den einzelnen Menschen und seine körperlichen oder seelischen Prozesse – sie ist intrapersonal. Ein Konflikt hingegen entsteht meist zwischen Personen oder Gruppen. Er ist Ausdruck einer gestörten Kommunikation oder Beziehung, also eine interpersonale bzw. soziale Störung.5 Auch ein innerer Konflikt ist nicht automatisch pathologisch. Wie der soziale Konflikt gehört er zur gesunden Selbstregulation des Menschen. Er wird erst dann krankhaft, wenn:
- er dauerhaft blockiert bleibt,
- er massiven Leidensdruck erzeugt,
- oder die Person nicht mehr handlungsfähig ist.
Dann spricht man in der Psychologie evtl. von einer neurotischen Konfliktstruktur oder einer psychischen Störung.6 Während Krankheiten meist Heilung im medizinischen Sinn verlangen, eröffnet der Konflikt die Möglichkeit zur Klärung, Entwicklung und Veränderung. Er ist kein pathologischer Zustand der Entkräftung, sondern ein Hinweis darauf, dass ein System – ein Mensch, eine Beziehung, ein Team oder eine Organisation – neu ausbalanciert werden muss. So verstanden, ist der Konflikt ein Signal für anstehende Veränderung.
Anlass oder Krankheitsfolge
Die Vielzahl der Berührungspunkte der Krankheit mit der Mediation hat schon die Frage aufgeworfen, welchem Gliederungspunkt ein Beitrag über Erkrankungen im Fachbuch Mediation zuzuordnen ist. Die Entscheidung fiel auf den Oberbegriff Konfliktanlass. Mithin erfolgte die Zuordnung zum Buchabschnitt Konflikt. Sie hätte auch auf den Abschnitt Prozess fallen können, weil die Krankheit ja auch irgendwie im Prozessverhalten aufgegriffen werden muss. Auch die Frage, ob die Krankheit einen Konfliktanlass bildet oder eher seine Folge ist, lässt sich nicht wirklich beantworten. Beides ist möglich.
Jemand, der unter Querulantenwahn leidet, wird sich wahrscheinlich Konflikte suchen, so dass die Krankheit die Ursache ist, die einen Konfliktanlass schafft und noch vor dem Anlass liegt, wenn sie nicht der Anlass schlechthin ist. Wenn eine fehlerhaft ausgeführte Mediation dazu führt, dass die erlebte Ungerechtigkeit im Kopf der Partei festgeschrieben wird, kann sie deren Verbitterung steigern, weshalb sie einen Beitrag zu einer Verbitterungsstörung liefert oder diese vielleicht sogar herbeiführt. Dann ist die Krankheit eine Folge der Mediation.
In allen Fällen steht fest, dass sich die Krankheit auf die das Verhalten der Partei auswirkt, weshalb die Krankheit schon aus diesem Grund die Mediation beeinflusst. Der Einfluss ist nicht punktuell, sodass die Frage, ob die Krankheit Anlass, Folge oder Begleitung der Mediation ist, wie die Frage nach der Henne und dem Ei anmutet. Sie ist eine Realität, mit der alle Beteiligten in der Mediation umzugehen haben.
Die Besonderheit der Konfliktkrankheiten
Die Mediation ist keine Medizin, obwohl es eine Namensverwandtschaft gibt und der Mediation durchaus auch eine heilende Wirkung zukommt. Gerade weil die Mediation zur Gesundung des Menschen im Konflikt beitragen soll, muss sie wissen, was krank macht und wie Krankheiten die Konfliktbearbeitung beeinträchtigen können. Es gibt also eine Nähe zur Krankheit und möglicherweise gibt es sogar eine spezifische Gruppe von Erkrankungen, die mit Konflikten im Zusammenhang stehen. Offensichtlich wird der Zusammenhang bei einem pathologisierten Konfliktverhalten, wo aus der Verbitterung eine Verbitterungsstörung wird oder wo der Kampf um Gerechtigkeit zum Querulantenwahn führt. Es gibt aber noch andere Krankheiten, auf die sie in der Mediation und bei der Konfliktarbeit stoßen oder die Sie im Blick haben sollten. Diese Krankheiten werden unter dem Begriff der Konfliktkrankheiten zusammengefasst. Damit sind alle Krankheiten gemeint, die mit sozialen Konflikten im Zusammenhang stehen und einen bidirektionalen Einfluss auf das Konfliktverhalten haben, sodass sie in der Mediation zu beachten sind. Mithin sind Konfliktkrankheiten Erkrankungen, die durch ungelöste Konflikte entstehen, die auf Konflikte Einfluss nehmen oder die gegen ein nicht pathologisches Konfliktverhalten abzugrenzen sind. Konflikte können zu physischen und psychischen Erkrankungen führen. Naheliegende psychische Erkrankungen sind Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder das Burnout-Syndrom. Psychosomatische Erkrankungen können gastrointestinale Störungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Hauterkrankungen oder Schmerzstörungen sein. Es kann zu somatoformen Störungen kommen, bei denen Patienten körperliche Symptome aufweisen, die nicht vollständig durch medizinische Befunde erklärt werden können. Schließlich zählen zu den Konfliktkrankheiten auch die Somatisierungsstörung oder die Hypochondrie. Der Mediator muss wissen, dass es solche Erkrankungen gibt, wie sie sich von der Mediation abgrenzen und wie sie auf die Mediation einwirken, wie die Mediation darauf einwirken kann und wo die Möglichkeiten und Grenzen der Mediation im Zusammenspiel mit der Behandlung kiegen.
Gefährdete Parteien
So wie Juristen dazu neigen unter Mediatoren die Angst zu verbreiten, dass Parteien ohne juristische Beratung keine gute Abschlussvereinbarung treffen können, so warnen Psychologen davor, dass der Mediator bei den Parteien unbewusst ein Trauma aufreißen oder gar auslösen kann. Ja, wir leben in einer gefährlichen Welt. Trotzdem ist es nicht erforderlich, alle Menschen zu entmündigen und jede Maßnahme, jede Handlung und jede Entscheidung von einem Dienstleister überwachen zu lassen. Meist erkennt der gesunde Menschenverstand, wo Hilfe erforderlich ist oder nicht. Selbstverständlich muss der Mediator einen professionellen Blick auf genau diesen Menschenverstand werfen, was ohnehin seine Aufgabe ist. Die Mediation hilft ihm bei der Entscheidung, ob eine kranke Partei an der Mediation teilnehmen kann oder nicht. Der Mediator hat dabei folgendes zu prüfen:
- Krankheit ist relevant: Es dürfte unstreitig kein Problem sein, jemanden mit einem Beinbruch an der Mediation teilnehmen zu lassen. Auch hat es schon Mediationen am Krankenbett einer krebskranken Partei gegeben, um ihre Angelöegenheiten noch vor dem Tod zu regeln. Relevante Krankheiten sind demnach nur solche, die das Bewusstsein trüben können.
- Mediationsfähigkeit steht in Frage: Die Mediationsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, dem Gedankengang der Mediation zu folgen, auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln und die Verantwortung für die Entscheidung übernehmen zu können. Der Mediator kann durch Zuordnung von Beiständen oder mit Hilfe der Allparteilichkeit dazu beitragen, dass die Verhandlungen ausbalanciert sind.
- Einfluss auf Krankheitsverlauf: Entscheidend ist, dass die Krankheit durch die Mediation nicht verschlimmert wird. Es sollte aber aiuch nicht übersehen werden, dass die Krankheitsbedingungen durch die Mediation - besonders bei einer systemischen Sicht, die auch das Umfeld der kranken Person einbezieht - drastisch verbessert werden können.
Es bedarf einer Abwägung im Einzelfall ob und inwieweit eine Mediation bei der Erkrankung einer Partei herangezogen werden kann oder nicht. Letztlich schützt sie der Grundsatz der Freiwilligkeit. Jeder Mediator wird diesen Grundsatz beachten und die Mediation verweigern oder abbrechen, wenn er nicht gewahrt werden kann.
Leitsatz 17338 - Die Prinzipien der Mediation setzen die Grenzen, wenn ein Krankheitsverdacht besteht. Die betreffende Person muss mediationsfähig sein, sie muss in der Lage sein, dem Gedankengang der Mediation zu folgen und zu erkennen, worauf sie sich einlässt. Sie muss in der Lage sein Verträge abzuschließen und die Verantwortung für sich zu übernehmen. Die Mediaton darf den Krankheitszustand nicht verschlimmern.
Die Mediation als Therapie
Konflikte stellen eine emotionale Belastung dar. Viele Medianden reagieren aber auch körperlich. Schlaflosigkeit ist eine mögliche Folge, Magenschmerzen, Schwindelgefühle und Rückenschmerzen sind mögliche Folgen. Der Arzt wird nach körperlichen oder seelischen Hinweisen suchen, um die Krankheit zu diagnostizieren. Was aber, wenn die Krankheit nur das Symptom eines Konfliktes ist und gar nicht beseitigt werden kann, solange der Konflikt schwelt? Die Mediation ist dann die beste Therapie oder zumindest eine sinnvolle Unterstützung für die medizinische oder psychologische Behandlung. Ärzte und Therapeuten, die sich mit der Mediation auskennen, schicken deshalb ihre Patienten zum Mediator und arbeiten mit ihm zusammen. Sie wissen, dass die Mediation einen positiven Einfluss auf die Therapie haben kann.
Wie auch immer der Einfluss der Mediation auf die Erkrankung gesehen wird, die Mediation ist keine Therapie. Die Partei bleibt Mediand und wird nicht zum Patienten des Mediators. Die Mediation belibt eine Hilfe zur Lösungsfindung und wird nicht zu einer Therapie. Sie endet in dem Moment, in dem die Lösung gefunden wurde. Nicht erst, wenn die Partei ihre Behandlung abgeschlossen hat, um die Lösung zu verwirklichen.
Die Grenzen sind jedoch fließend. Es gibt Überschneidungen, die Parallelen zu dem Verhältnis der Mediation zur Rechtsberatung aufweist, so dass hier auch eine Anleitung gefunden werden kann, wie die Grenzen zu ziehen sind. Besonders, wenn die Mediation nach dem, an der Lösungsporientierten Kurztherapie ausgerichteten Gedankengang der integrierten Mediation ausgerichtet wird, kann sie therapeutische Funktionen übernehmen. Auch weil die Mediation Techniken der Therapie verwendet und den Rumpelstilzcheneffekt herbeiführt, gelingt es den Parteien, sich vom Konflikt zu befreien. Besonders wenn der Konflikt als ein Krankheitssymptom eingeführt wurde, kann sich durch die Mediation möglicherweise eine Therapie erübrigen. Dazu ist die Mediation in der Lage. Aus Sicht der Medizin wäre die Mediation eher eine Intervention und eine Therapie. Nichts, desto trotz verfügt sie über heilende Kräfte,die sich die Parteien ebenso wie die Dienstleister zu nutzen machen sollten.
In der Mediation kann die Krankheit eine besondere Herausforderung sein. Erst recht, wenn der Mediator weder Arzt noch Psychiater ist. Um die Herausforderung zu erkennen, ist eine Klärung der Berührungspunkte erforderlich, bei denen die Krankheit in der Mediation eine Rolle spielen kann. Demnach sind zu unterscheiden:
- Die Partei ist krankheitsbedingt geschwächt oder gestört. Sie kann der Mediation nicht mehr folgen. Wenn kein Vertreter oder Betreuer hinzugezogen werden kann, ist die Mediation abzubrechen. Die Krankheit ist im Rahmen der Mediationsfähigkeit zu hinterfraghen und gegebnenefalls zu prüfen.
- Die Krankheit bleibt unerkannt. Es ist fraglich, ob die Entscheidung der Partei für eine Konfliktlösung auf ihrem freien Willen beruht. Der Mediator muss in der Phase fünf stets darauf achten, dass die Oartei hinter der Entscheidung steht.
- Die Mediation erweist sich als kontraproduktiv zur Therapie oder der Krankheitsbehandlung. Dass sich die Mediation und die Therapie in die Quere kommen kann von beiden Richtungen erfolgen. Um das zu verhindern, sollten sich Therapeuten und Mediatoren abstimmen.
- Wenn sie sich abstimmen, kann die Mediation ohne Weiteres auch zur Unterstützung der Therapie herangezogen werden.
Krankheit erkennen
In allen Fällen kommt es darauf an, die Krankheit überhaupt zu erkennen. Das ist bei mentalen Krankheiten gar nicht so einfach. Es kann viele Ursachen haben, wenn die Partei einen geschwächten oder gestörten Eindruck macht. Die Belastung durch den Konflikt ist eine naheliegende Annahme. Der Grund kann auch in Alltagsbelastungen, beruflichem Stress oder einer allgemeinen Ermüdung liegen. Auch die Persönlichkeit der Partei mag eine Rolle spielen. Es ist nicht die Aufgabe des Mediators, Krankheiten zu diagnostizieren. Wohl ist es seine Aufgabe, die Verhandlungsfähigkeit der Partei im Blick zu haben und ihr eine Unterstützung anzubieten, damit die Partei auf gleicher Augenhöhe verhandeln und selbstbewusste Entscheidungen treffen kann.
Wenn die Schwäche nur vorübergehend ist, kann der Mediator durch eine Vertagung gegebenenfalls Abhilfe schaffen. Beruht die Schwäche oder Störung auf dem Konfliktverhalten, wird sie zumindest teilweise in der Mediation thematisiert werden. Relativ einfach sind die Fälle, in denen die Parteien von sich aus auf die Krankheit hinweisen und die bereits erfolgende Therapie erwähnen. Viel schwieriger sind die Fälle, in denen sich Krankheitsmuster finden, die selbst der Fachmann ohne eine nähere Untersuchung kaum zu diagnostizieren vermag. Besonders psychische Erkrankungen können sehr unterschiedliche Symptome und Auswirkungen haben und von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Die meisten Merkmale lassen sich kaum in einer Momentaufnahme erkennen. Diese Merkmale sind: Verhaltensänderungen, emotionale Instabilität, Selbstverletzungen und Paranoia oder Verfolgungswahn.
Wenn Sie die verschiedenen Klassifikationen von Krankheiten einsehen möchten, bietet sich das ICD-10-GM an7 . Es weist die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme nach. Der Mediator mag einen Blick darauf werfen, um zu erkennen, ob eine Krankheit wahrscheinlich ist oder nicht.
In der Mediation steht immer die mentale Leistungsfähigkeit im Vordergrund. Dazu zählt die Fähigkeit, sich selbst zu reflektieren und zu offenbaren. Der Mediator wird zurückmelden, ob und gegebenenfalls welche Symptome er wahrnimmt. Er mag mit der Partei - gegebenenfalls in einem Einzelgespräch - klären, ob und inwieweit daraus eine Beeinträchtigung der Verhandlungsfähigkeit resultieren kann. Je nach dem Eindruck dieses Gesprächs kann er zusammen mit der Partei überlegen, ob und inwieweit eine Abhilfe möglich und erforderlich ist um die Mediation zu gewährleisten. Nach §2 Abs. 6 Mediationsgesetz ist er verpflichtet darauf hinzuweisen, dass die Partei gegebenenfalls einen Experten zurate zieht. Um Ihnen das Erkennen und die Arbeit mit Krankheiten in der Mediation zu erleichtern, hat Wiki to Yes eine Krankheitendatenbank eröffnet, wo konflikttypische Erkrankungen erfasst und beschrieben werden.
Jeder Eintrag enthält einen Link auf die Seite im Wiki wo die Krankheit und ihre Relevanz zur Mediation beschrieben werden. Nicht alles, was von der Norm abweicht, ist eine Krankheit. Eine geringe Widerstandskraft z.B. muss nicht krankhaft sein. Das gleiche gilt für die Harmoniesucht und die Hochsensibilität oder ähnliche Phänomene. Weil die Abgrenzung manchmal schwerfällt, lohnt sich ein Blick in die Liste der Konfliktphänomene. Spätestens dort werden Sie fündig werden, wenn es darum geht, sich mit den Herausforderungen der Mediation auseinanderzusetzen.
Krankheit berücksichtigen
Zunächst ist es die Entscheidung der Partei zu entscheiden, ob sie sich in der Lage fühlt, der Mediation zu folgen oder nicht. Erst wenn Zweifel aufkommen, dass sie der Mediation folgen kann, ist ein Einschreiten des Mediators geboten. Befindet sich die Partei bereits in einer therapeutischen Behandlung, ist darauf zu achten, dass die Mediation keine kontraproduktiven Wirkungen erzeugt. Gegebenenfalls sollte sich der Mediator zunächst mit der Partei und gegebenenfalls mit dem Therapeuten (nach einer Entbindung von der Verschwiegenheit und einem dementsprechenden Auftrag) abstimmen.
Krankheit melden
Es gibt nur in bestimmten Fällen eine Pflicht, Krankheiten zu melden. Diese Pflicht betrifft beispielsweise Ärzte und Labore gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Berufskrankheiten, die Sozialgesetzbuch VII festgelegt sind zu melden. Der Mediator ist nicht verpflichtet eine Krankheit zu melden. Es könnte jedoch zum Schutz der kranken Partei geboten sein, die Behörden zu informieren. Immerhin entbindet ihn §4 Mediationsgesetz von der Verschwiefgenheit, wenn die Offenlegung geboten ist, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden.
Das aus der Realität stammende Beispiel soll zeigen, dass es durchaus Fälle geben kann, in denen die Beobachtungen und Erkenntnisse des Mediators zum Schutz der Parteien und wegen einer schwerwiegende Beeinträchtigung der psychischen Integrität einer Partei Informationen über die Partei oder die Situation in der sie sich befindet, weiterzugeben sind. Natürlich kann dies nur eine ultima Ratio sein. Bevor er soweit geht, hat er ja noch die Möglichkeit, die Parteien auf seine Bedenken hinzuweisen und eine Lösung zu finden. Er könnte die Öffnung der Verschwiegenheit jedoch als ein Druckmittel verwenden.
Bedeutung für die Mediation
Die Mediation ist keine Therapie, auch wenn sie manchmal einen auf den Konflikt bezogenen Heilungserfolg bewirkt. In keinem Fall sollte sie einen Beitrag dazu leisten, dass der Heilungserfolg infrage gestellt wird. Der Mediator muss prüfen, ob die Partei mediationsfähig ist.8
Was tun wenn ...
- Die Partei stellt mehrfach heraus, dass sie sich in eine Therapie befindet
- Der Mediator unterlässt es, die Partei auf einen Beratungbedarf (Therapie- und Behandlungsbedarf) hinzuweisen
- Der Mediator hat eine Krankheit übersehen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Aliase: Krankheiten
Siehe auch: Allgemein, Herausforderung
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