Therapie ist eine Behandlung
Datensatz-ID: 12450
Bezeichnung: Therapie
Verzeichnisse: Dienstleistungen
Verwendung:
Fachbuch: Verfahrensabgrenzungen
Siehe auch:
Beitragsthemen:
- Zentrale Therapieformen (Überblick)
- Theoretische Grundlagen therapeutischer Arbeit
- Berufliche Voraussetzungen für therapeutische Tätigkeit
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausübung
- Typische Ausübungsbedingungen therapeutischer Arbeit
- Konflikte sind keine Krankheit
- Überschneidungen
- Schnittstellen
- Seiteneffekte
- Behandlung
- Berufsvorbehalt
- Bedeutung für die Mediation
- Was tun wenn ...
Die Mediation ist ein Prozess der gelebten Vernunft. Sie ist von anderen Verfahren abzugrenzen.
Wäre der Konflikt eine Krankheit, läge es nahe auch die Mediation als eine Therapie zu bezeichnen. Die Mediation kann durchaus eine heilende Wirkung haben. Gerade weil die Mediation auch Techniken und Erfahrungen aus der Therapie verwendet, ist die Abgrenzung erforderlich.
Abgrenzung
Therapie ist eine heilkundliche, fachlich regulierte Tätigkeit zur Behandlung von Leiden oder Störungen einzelner Personen. Mediation ist ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktlösung zwischen Parteien ohne Heil- oder Behandlungsauftrag.
Der Begriff Therapie kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel Behandlung (auch Dienst, Pflege, Heilung).1
Die Therapie zielt darauf ab, Behinderungen, Krankheiten und Verletzungen einer Heilung zuzuführen, also die körperliche und seelische Integrität herzustellen. Es geht stets um die Behandlung einer Krankheit, eines psychischen oder körperlichen Leidens, einer Funktionsstörung, ein zu änderndes Verhaltens- oder Erlebensmuster oder um die Verbesserung der Lebensqualität einzelner Personen.
Zentrale Therapieformen (Überblick)
Therapieformen lassen sich nach ihrem theoretischen Ansatz, ihrer Zielsetzung sowie nach dem jeweiligen Anwendungsbereich unterscheiden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie auf eine fachlich begründete Intervention zur Linderung, Behandlung oder Bewältigung von Leiden oder Funktionsstörungen ausgerichtet sind. Je nach Ausrichtung stehen psychische, körperliche oder psychosoziale Aspekte im Vordergrund.
Psychotherapeutische Verfahren
Im Bereich der psychotherapeutischen Verfahren befasst sich Therapie mit der Behandlung psychischer Störungen, seelischer Belastungen und krankheitswertiger Symptome.
Tiefenpsychologisch fundierte Therapien und die Psychoanalyse richten ihren Blick insbesondere auf unbewusste Konflikte sowie auf frühe Beziehungserfahrungen, die das gegenwärtige Erleben und Verhalten prägen. Ziel dieser Ansätze ist es, innere Zusammenhänge verstehbar zu machen und durch Einsicht sowie Verarbeitung langfristige strukturelle Veränderungen zu ermöglichen.
Die Verhaltenstherapie verfolgt demgegenüber einen stärker handlungs- und gegenwartsbezogenen Ansatz. Sie geht davon aus, dass problematische Denk- und Verhaltensmuster erlernt wurden und daher auch veränderbar sind. Ziel ist die gezielte Modifikation belastender Verhaltensweisen und Bewertungen durch strukturierte, methodisch klar definierte Interventionen.
Humanistische Therapien, zu denen unter anderem die klientenzentrierte Therapie oder die Gestalttherapie zählen, stellen die Selbstwahrnehmung, persönliche Entwicklung und Selbstverantwortung der behandelten Person in den Mittelpunkt. Die therapeutische Beziehung gilt hier als zentrales Wirkprinzip.
Die systemische Therapie betrachtet psychische Probleme nicht isoliert, sondern im sozialen und relationalen Kontext, etwa innerhalb von Familien, Partnerschaften oder Organisationen. Ziel ist die Veränderung von Interaktions- und Kommunikationsmustern, die zur Aufrechterhaltung der Problematik beitragen.
Medizinische und körperbezogene Therapien
Neben psychotherapeutischen Verfahren existieren medizinische und körperbezogene Therapieformen, die auf die Wiederherstellung, Verbesserung oder Stabilisierung körperlicher Funktionen abzielen. Dazu gehören unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Schmerztherapie. Diese Ansätze beruhen in der Regel auf medizinischen oder funktionalen Diagnosen und verfolgen klar definierte therapeutische Ziele im körperlichen Bereich.
Sozio- und rehabilitative Therapien
Darüber hinaus gibt es sozio- und rehabilitative Therapien, die medizinische, psychologische und soziale Elemente miteinander verbinden. Hierzu zählen etwa Suchttherapien, Traumatherapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arbeitstherapien. Ziel dieser Therapieformen ist häufig nicht nur die Symptomlinderung, sondern auch die Wiederherstellung oder Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und sozialer Funktionsfähigkeit.
Besonderheiten der Paartherapie
Paartherapie ist eine anerkannte Form therapeutischer Arbeit, die sich auf Beziehungsprobleme in Paaren konzentriert. Sie wird jedoch nicht als eigenständige Therapieform mit eigener Theorie geführt, sondern als Setting bzw. Anwendungsfeld innerhalb verschiedener therapeutischer Schulen. Korrekt ist also die Bezeichnung: Paartherapie im Rahmen von …“ (z. B. systemischer Therapie oder Verhaltenstherapie).
Theoretische Grundlagen therapeutischer Arbeit
Therapeutische Arbeit beruht auf bestimmten theoretischen Grundannahmen. Dazu gehört die Vorstellung, dass Leiden oder Störungen grundsätzlich behandelbar sind und dass eine professionelle Fachintervention notwendig oder zumindest sinnvoll ist. Therapie geht von einer asymmetrischen Rollenverteilung zwischen Therapeutin oder Therapeut und behandelter Person aus, wobei fachliches Wissen über Gesundheit, Störung und Heilung handlungsleitend ist. Diese Annahmen unterscheiden Therapie grundlegend von konsensualen Konfliktbearbeitungsverfahren wie der Mediation.
Berufliche Voraussetzungen für therapeutische Tätigkeit
- Formale Qualifikationen (Beispiel
- Deutschland):Die Ausübung therapeutischer Tätigkeiten setzt spezifische berufliche Qualifikationen voraus und unterliegt gesetzlichen Regelungen. Am Beispiel Deutschlands zeigt sich, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein Hochschulstudium in Psychologie oder Medizin, eine staatlich geregelte Weiterbildung sowie eine Approbation benötigen. Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker für Psychotherapie arbeiten auf Grundlage einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, verfügen jedoch über einen eingeschränkten Tätigkeitsbereich und haben in der Regel keine Kassenzulassung. Körpertherapeutische Berufe wie Physiotherapie oder Ergotherapie erfordern eine staatlich anerkannte Ausbildung und eine entsprechende Berufszulassung nach den jeweiligen Fachgesetzen.
- Fachliche und persönliche Anforderungen
- Unabhängig von der konkreten Therapierichtung bestehen hohe fachliche und persönliche Anforderungen. Therapeutisch Tätige müssen in der Lage sein, Diagnosen zu stellen oder zumindest Risiken fachlich einzuschätzen, über grundlegende Kenntnisse der Psychopathologie verfügen und Krisen- sowie Notfallsituationen erkennen und angemessen handhaben können. Hinzu kommen Dokumentationspflichten, die Einhaltung berufsethischer Standards sowie die gesetzlich geregelte Schweigepflicht.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausübung
Therapie ist als heilkundliche Tätigkeit rechtlich reguliert. Ihre Ausübung setzt eine entsprechende Erlaubnis voraus und ist mit besonderen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten verbunden. Therapeutinnen und Therapeuten sind zur Dokumentation verpflichtet, unterliegen einer strafrechtlich geschützten Schweigepflicht und haften bei Behandlungsfehlern. Voraussetzung jeder Therapie ist regelmäßig die informierte Einwilligung der behandelten Person nach angemessener Aufklärung.
Typische Ausübungsbedingungen therapeutischer Arbeit
In der Praxis erfolgt therapeutische Arbeit meist in einem Einzel- oder Gruppensetting und ist auf regelmäßige Sitzungen angelegt. Sie basiert auf therapeutischen Zielvereinbarungen, einer fortlaufenden Diagnostik und Verlaufsbewertung sowie der Möglichkeit, eine Therapie bei fehlender Eignung oder bei Kontraindikationen zu beenden. Insgesamt ist Therapie in der Regel mittel- bis langfristig angelegt und unterscheidet sich damit deutlich von zeitlich begrenzten, lösungsorientierten Verfahren wie der Mediation.
Konflikte sind keine Krankheit
Das Ziel der Mediation ist die Regelung der Zukunft. Die Zukunft darf auch ein Zustand der Gesundheit sein. Der Regelungsbedarf entsteht bei der Mediation allerdings aus dem Konflikt und nicht wie bei der Therapie aus einer Krankheit. Der Konflikt ist etwas Normales. Er ist deshalb weit entfernt davon, als Krankheit definiert zu werden. Allerdings gibt es ein krankhaftes Konfliktverhalten. Auch kann die Krankheit durchaus Konflikte heraufbeschwören, so wie Konflikte auch krank machen können. Für die Frage der Abgrenzung kommt es somit entscheidend darauf an, wie sich das Krankheitsbild darstellt, wenn der Konflikt beigelegt ist. Nach §2 der Psychotherapie-Richtlinie wird eine seelische Krankheit als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen verstanden, wenn sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.2 Daraus ergibt sich eine gute Abgrenzung zur Mediation, die eine willentliche Entscheidung der Parteien voraussetzt. Ist sie nicht gegeben, muss die Mediationsfähigkeit ausgeschlossen werden.
Überschneidungen
Wenn Sie sich das Streitkontiinuum näher anschauen, wird deutlich, wie hah die transfoprmative oder die integrierte Mediation an die Therapie herankommt. Die Mediation ist aber keine Therapie. Ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung ist, ob die Parteien in der Lage sind, dem Gedankengang der Mediation zu folgen. Davon ausgehend, dass auch die Mediation eine Heilung herbeiführen kann, gibt es zumindest vordegründig eine Übereinstimmung mit den therapeutischen Aufgaben. Die in der Mediation oder der Psychotherapie anzusprechenden Themen können sich durchaus überschneiden. Der Unterschied ergibt sich deshalb nicht aus der Themenstellung, sondern aus der Abgrenzung zwischen einer Behandlung (der Konfliktursache) und der Bearbeitung (des Konfliktes). Die Therapie schaut auf die Ursachen. Die Mediation auf die Wirkung. Mithin ergibt sich das Unterscheidungskriterium aus der Art und Weise der gebotenen oder gewünschten Bearbeitung der zum Problem führenden Verletzung.3
Je nach dem zugrunde gelegten Mediationskonzept gibt es aber auch insoweit Überschneidungen. Der mit der kognitiven Mediationstheorie beschriebene Gedankengang weist durchaus Ähnlichkeiten mit der lösungsorientierten Kurztherapie auf. Auch diese Therapie kommt ohne eine Diagnose aus. Anders als dort geht es in der Mediation jedoch nicht primär um die Änderung innerer psychischer Verhaltensmuster. Diese Veränderung kann sich durchaus als ein Effekt darstellen. Sie steht in der Mediation aber nicht im Fokus der Bearbeitung. Mit anderen Worten: wenn die Impulse zur Selbstheilung der Mediation nicht genügen, besteht ein Mediationshindernis, das den Mediator veranlasst, Maßnahmen zu ergreifen.4
Schnittstellen
Die Mediation zielt (lediglich) auf eine Entscheidung, was wie zu ändern ist, damit der Konflikt überwunden wird. Voraussetzung dafür ist eine Konflikteinsicht. Die Konflikteinsicht wiederum beruht auf der Fähigkeit zur Einsicht. Die kognitive Fähigkeit kann durchaus wegen einer psychischen Erkrankung eingeschränkt sein, wenn die Krankheit dem Erkenntnisgewinn nicht sogar im Wege steht.5 Der Mediator oder die Mediatorin haben also die Aufgabe auf Krankheitssymptome zu achten.6 Das klingt komplizierter als es ist. Der Mediator erkennt dieses Hindernis spätestens dann, wenn sich der mediative Gedankengang nicht verwirklicht und seine Interventionen nicht anschlagen. In dem Fall muss er, wenn er die Mediation nicht abbricht, einen Therapeuten zurate ziehen oder die Therapie zumindest ergänzend anraten.
So wie die Erkrankung die Lösungsfindung verhindern kann, kann sie auch der Verwirklichung der Lösung im Wege stehen.
Die Mediation endet zwar mit der Entscheidung. Es gibt jedoch häufige Nachwehen, die der Mediator oder die Mediatorin im Blick haben sollten. Eine individuelle Begleitung einer Partei, wie sie etwa das Coaching oder die Therapie anbieten, ist ihnen schon im Hinblick auf das Verbot der Nachbefassung untersagt.7
In dem Fall bietet es sich an, mit einem Coach oder einem Therapeuten zusammenzuarbeiten.
Seiteneffekte
Sowohl der Mediator wie der Therapeut arbeiten am Menschen, nicht am Fall. Während der Therapeut oft nur seinen Patienten im Blick hat, muss der Mediator die Partei in der streitigen Beziehung zu den Gegnern in den Blick nehmen. Je nach Therapeut und Therapieform verschiebt sich dabei der Behandlungsgegenstand, sodass es zu Ausstrahlungen auf das jeweils andere Verfahren8 kommen kann.
Um diese Seiteneffekte zu vermeiden, sollten die Dienstleister (Mediatoren und Therapeuten) sich abstimmen.
Die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit in der Mediation
Behandlung
Die Behandlung wird mit Dienst, Pflege und Heilung erläutert. Die (Be-)Handlung steht im Vordergrund. Ob die Heilung eine Handlung oder einen Erfolg darstellt, mag dahingestellt bleiben. In jedem Fall ist es ein Prozess, der auf den Zweck (Wiederherstellung von Gesundheit) schaut. Auch wenn der Prozess identisch ist, unterscheidet er sich von der Genesung, die eine Überwindung eines (krankhaften) Zustands fokussiert. Die Begrifflichkeit verleitet zu der Annahme, dass die Heilung in den Händen derer liegt, die sich zu der Behandlung verpflichtet haben. Tatsächlich liegt sie aber weiterhin in den Händen der Patienten. Die genaue Abgrenzung der Verantwortlichkeiten erschließt sich aus dem folgenden Beispiel einer Verwundung:
Das Beispiel soll zeigen, dass die Wunde selbst heilen muss. Demzufolge kann eine Behandlung auch nur den Zweck verfolgen, den Heilungsprozess zu unterstützen und Bedingungen zu schaffen, die die Heilung ermöglichen und Beeinträchtigungen auszuräumen, die der Heilung im Wege stehen.
Die Heilungseffekte in der Mediation
Es gibt eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten. Die Psychotherapie-Richtlinie führt beispielsweise auf: Katathymes Bilderleben, Rational Emotive Therapie (RET), Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR), die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte
Psychotherapie und die analytische Psychotherapie auf. Die Gesprächspsychotherapie, die Gestalttherapie, die Logotherapie, das Psychodrama, das respiratorische Biofeedback und die Transaktionsanalyse sind zwar auch Psychotherapieverfahren, Psychotherapiemethoden und psychotherapeutischen Techniken. Sie erfüllen jedoch nicht die Anforderungen der Richtlinie.
Berufsvorbehalt
So wie Mediatoren wegen des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine Rechtsberatung diurchführen dürfen, ist ihnen auch die Psychotherapie verwehrt. Das ergibt sich aus dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).9 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung führt aus, dass die Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung als tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie seit 1970/71 und als Verhaltenstherapie seit 1985 geregelt ist. Das Psychotherapeutengesetz wirkt sich unmittelbar auf die Psychotherapie-Richtlinie und Fünfte Sozialgesetzbuch aus. Seitdem sind Psychotherapeuten fest in die vertragsärztliche Versorgung integriert und werden als Heilberufe mit Approbation anerkannt.10 Nach §1 PsychThG ist die Psychotherapie jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Nicht zur Ausübung von Psychotherapie gehören psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben.
Bedeutung für die Mediation
Die Mediation ist oft der sanftere Weg der Konfliktbeilegung, weil sie den Finger nicht in die Wunde steckt. Sie ist lösungsoffen und kommt ohne eine Diagnose und die darauf bezogenen Bewertungen aus.11 Problematisch wird die Abgrenzung, wenn auf die Bearbeitung sozialer Konflikte innere Konflikte (wie z.B. eine Lebenskrise) einwirken. Hier wird die Auffassung vertreten, dass sie auch in der Mediation bearbeitet, nicht aber behandelt werden dürfen.12
Was tun wenn ...
- Der Mediator übersieht die Krankheitssymptome
- Falscher Beratungshinweis
- Beratungshinweis unterlassen
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
Alias: Psychotherapie
Siehe auch: Heilung, Verfahrensabgrenzung
Prüfvermerk: -