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Die prozessuale Besonderheit

Wissensmanagement » Fachbuch Mediation → 4. Abschnitt
Die Mediation ist ein Metaprozess. Das macht sie besonders

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Zum Thema » Eine gängige Unterscheidung der Prozessarten im Bereich der Konfliktbeilegung richtet sich nach der Entscheidungsbefugnis und der Rolle der Beteiligten.

Die gängige Verfahrenseinteilung

Demnach lautet die Einteilung:

  1. Entscheidungsprozesse (autoritäre Verfahren): Eine dritte Instanz entscheidet für die Parteien. Beispiele sind Gerichtsverfahren (Zivil-, Straf-, Verwaltungsgericht), Schiedsverfahren, Schiedsgutachten, behördliche Verfahren (z. B. Familiengericht, Sozialbehörden). Merkmal: Parteien geben Kontrolle ab, ein Dritter fällt eine bindende Entscheidung.
  2. Verhandlungsprozesse (autonome Verfahren):Die Parteien entscheiden selbst – ohne Dritten, allenfalls mit Unterstützung. Es gibt eine direkte Verhandlung zwischen den Parteien. Beispiele sind Konfliktgespräch / Konsenssuche, Kooperative Verhandlungsmodelle (z. B. Harvard-Konzept). Merkmal: Parteien sind autonom, Ausgang hängt von Macht, Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft ab.
  3. Vermittelnde Prozesse (unterstützte Verfahren): Ein Dritter unterstützt, entscheidet aber nicht. Mediation (klassisch), Schlichtung (mit oder ohne Empfehlung), Ombudsmann-Verfahren, Moderation bei Konflikten, Conciliation (international verbreitet). Merkmal: Ein neutraler Dritter strukturiert den Prozess, Ergebnis bleibt in der Hand der Parteien.
  4. Hybride Verfahren: Mischformen aus Entscheidung und Vermittlung. Zum Beispiel Med-Arb (erst Mediation, wenn keine Lösung → Schiedsverfahren), Arb-Med (erst Schiedsverfahren, dann Möglichkeit zur einvernehmlichen Einigung), Cooperative Law / Collaborative Practice (besonders im Familienrecht), ADR-Modelle (Alternative Dispute Resolution, Kombinationen je nach Kontext)
  5. Restorative / partizipative Verfahren: Fokus liegt nicht nur auf Lösung, sondern auch auf Wiedergutmachung / Beziehung. Beispiele sind Restorative Justice (Täter-Opfer-Ausgleich), Community Conferencing, Runde Tische / Bürgerbeteiligungsverfahren

In der hier beschriebenen Verfahrenssystematik erfolgte eine Zuordnung der Entscheidungsprozesse und der vermittelnden Prozesse in die triafische Instanz, weil sie stets von einer neutralen dritten Person begleitet werden.

Mediation als Metaverfahren


🔑 Zusammenfassung

Die Prozessarten in der Konfliktbeilegung lassen sich also einordnen nach:

Wer trifft die Entscheidung? (Richter/Schlichter vs. Parteien selbst)

Welche Rolle hat der Dritte? (entscheidend, beratend, vermittelnd, moderierend)

Welches Ziel steht im Vordergrund? (Sieg/Niederlage, Kompromiss, Konsens, Verständigung, Wiedergutmachung).


Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2025-10-02 16:17 / Version .

Alias: Metaprozess
Siehe auch:
Prüfvermerk: -

1 Siehe auch -