Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage
Die Datenbank über Hindernisse und Schwierigkeiten in der Mediation soll helfen, Schwierigkeiten zu bewältigen und Hindernisse zu überwinden. Hier informieren Sie sich über Hindernisse und Schwierigkeiten und damit zusammenhängende Fallerfahrungen und hier geht es Back.
Die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckungszusage
Hintergrund: Wann die Kosten der Mediation von der Rechtsschutzversicherung zu tragen sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Diese sollten also in jedem Fall geprüft werden, wenn die Deckungszusage verweigert wird. Besteht die Versicherung auf einem von ihr zu bestellenden Mediator ist eine Intervention angebracht. Rechtlich gesehen kann die Partei den Mediator selbst wählen. Wenn er ausreichend qualifiziert ist, gibt es keinen rechtlichen Grund die Wahl nicht zu akzeptieren. Die Partei sollte also ihre Wahl begründen und die Qualifikation des Mediators herausstellen. Auch sollte sie darauf hinweisen, dass die Gegenseite (die in der Regel nicht der Versicherungsnehmer ist) mit der Wahl einverstanden ist.
Technik / Intervention:
Der Premiumzugang gewährt Zugriff auf Metadaten und weitere Datenfelder, wie z.B. den dezidierten Lösungsvorschlag für das Problem. Darüber hinaus können Sie Kommentare einstellen und Daten bearbeiten.
Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie angemeldet sind und über den Premiumzugang verfügen. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien