Mindestanforderung Mediation
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Bezeichnung: Mindestanforderung Mediation
Beschreibung: Die Festlegung von Mindestanforderungen dient der klaren Abgrenzung der Mediation von anderen Konfliktbearbeitungsverfahren und verhindert begriffliche Unschärfen. Die gesetzlichen Mindestanforderungen bestimmen die zwingenden Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Verfahren als Mediation gilt. Davon zu unterscheiden sind die Frage der Geeignetheit einer Mediation im Einzelfall sowie das jeweilige Mediationsverständnis, das der inhaltlichen Auslegung dient, jedoch nicht mit den rechtlichen Mindestkriterien gleichzusetzen ist.
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