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Mindestanforderung Mediation

Zusammenstellung

Datensatz-ID: 17664
Bezeichnung: Mindestanforderung Mediation
Verzeichnisse: Allgemein, Werkzeuge
Verwendung:
Fachbuch: Mediation-Systematik
Siehe auch:

Wissensmanagement » Abteilung Wissen / Archiv
Die Prüfung der Mindestanforderungen der Mediation verhindert eine Verfahrensverwechselung.

Besonders im Bereich der Pseudodifferenzierung besteht Bedarf, die Verfahren gegeneinander abzugrenzen und vor allem zur Prüfung, ob ein Produkt, das den Namen Mediation trägt, auch tatsächlich eine Mediation darstellt. Die Prüfung wurde in die Werkzeugsammlung übernommen, obwohl sie weder eine Methode noch eine Technik ist, die zur Durchführung einer Mediation heranzuziehen ist. Sie ist aber ein wichtiges Werkzeug für den Anbieter, also die Mediatorin oder den Mediator, der die Qualität und die Mediationstauglichkeit seines Angebots prüfen will.

Die Festlegung von Mindestanforderungen ist notwendig, um die Mediation eindeutig von anderen Verfahren der Konfliktbearbeitung abzugrenzen und begriffliche Unschärfen oder Pseudodifferenzierungen zu vermeiden.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen ergeben sich aus §§ 1, 2 und 5 Mediationsgesetz. Sie definieren diejenigen Bedingungen, die zwingend erfüllt sein müssen, damit ein Verfahren als Mediation im rechtlichen Sinne eingeordnet werden kann. Sie bestimmen somit den formalen Rahmen des Verfahrens. Mindestanforderung sind:

  1. §1 Abs. 1, §2 Abs. 2 MediationsG :Es muss sich um ein Verfahren mit einem strukturierten Ablauf handeln
  2. §1 Abs. 1 MediationsG :Die Parteien streben die Beilegung ihres Konfliktes eigenverantwortlich an.
  3. §1 Abs. 1 MediationsG :Die Hilfe eines Mediators wird in Anspruch genaommen
  4. §5 MediationsG :Der Mediator muss ausgebildet sein.
  5. §2 Abs. 2 MediationsG : Das Verfahren hat Grundsätze, die z.T im Gesetz genannt sind (zB Neutralität, Vertraulichkeit, Unparteilichkeit, fehlende Entscheidungsbefugnis, Informiertheit, Freiwilligkeit)

Die Mindestanforderungen sollen die Grenzen aufweisen, ab wann sich ein Verfahren als Mediation bezeichnen kann. Das Mediationsverständnis ist dann eine Auslegungshilfe, wenn es um die Feststellung der Inhalte geht. Die Frage, ob und wann die Mediation zur Anwendung kommt, beantwortet die Frage nach der Geeignetheit.

Hinweise und Fußnoten
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Bearbeitungsstand: 2026-02-26 19:42 / Version .