Rechtsbindungswille
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Bezeichnung: Rechtsbindungswille
Beschreibung: Der Rechtsbindungswille (animus contrahendi) ist ein zentrales Tatbestandsmerkmal für das Zustandekommen eines Vertrages. Er bezeichnet den Willen einer Person, sich durch eine Willenserklärung rechtlich zu binden und eine Verpflichtung im Sinne des Zivilrechts herbeizuführen. Für die Mediation ist der Rechtsbindungswille ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Zustandekommen eines Mediationsvertrages.
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