Die Parteien halten sich nicht an die Waffenstillstandsvereinbarung
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Die Parteien halten sich nicht an die Waffenstillstandsvereinbarung
Hintergrund: Bei einem hoch eskalierten Konflikt fällt es den Parteien schwer, sich zurückzuhalten. Sie fühlen sich angegriffen und meinen sich verteidigen zu müssen. Die Gegenseite erfährt die vermeintliche Verteidigung ihrerseits als einen Angriff. der Mediator kann versuchen durch kurze Terminsintervalle die Gefahr von Angriffen außerhalb der Mediation gering zu halten. Immer ist das aber nicht möglich. Wenn es zu Verstößen gegen die Waffenstillstandsvereinbarung kommt, muss diese nachgebessert werden. Wenn die Parteien die Mediation verstanden haben und daran interessiert sind dürfte das Motiv reichen, um eine verbesserte Waffenstillstandstandsvereinbarung zu schließen. Im anderen Fall sind Maßnahmen zu überlegen mit den Parteien, wie das Problem gelöst werden kann. Der Blick ist dabei auf das Verfahren gerichtet, nicht auf die Vorwürfe oder Inhalte. Gegebenenfalls ist die Phase eins nachzubessern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Erlaubnis einzuholen die involvierten Stellen (Behörde, Gericht, Arbeitgeber) in die Waffenstillstandsvereinbarung mit einzubeziehen.
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