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Zwischenvereinbarung

Wissensmanagement » Fachbuch Mediation / 7. Buchabschnitt»
Die Abschlussvereinbarung repräsentiert das Ergebnis und hält die gefundene Lösung fest.

Diese Seite gehört zum Fachbuch
Abteilung: Wissen → Rubrik: Fachbuch Mediation → Abschnitt: Recht → Hauptkapitel: Vereinbarungen
→ Kapitel (dieser Beitrag): Abschlussvereinbarung

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Kein Fisch kein Fleisch? Im Grunde ist die Zwischenvereinbarung eine Teilabschlussvereinbarung, weshalb auf die Ausführungen zur Abschlussvereinbarung zu verweisen ist. Trotzdem bedarf es einiger Hinweise, damit die Zwischenvereinbarung auch korrekt genutzt wird.

Möglich und sinnvoll

Der ausdrückliche Hinweis auf die Zulässigkeit und die Sinnhaftigkeit der Zwischenvereinbarung war durch einen Kommentar in einer juristischen Fachzeitschrift ausgelöst worden, als ein Rechtsanwalt nach der Entscheidung BGH

Siehe Bruch von Mediationsvereinbarungen