Bruch von Mediationsvereinbarungen
Datensatz-ID: 17318
Bezeichnung: Nachverhandeln
Verzeichnisse: Allgemein, Werkzeuge
Verwendung:
Fachbuch: Beendigung
Siehe auch:
Beitragsthemen:
Die Mediation ist ein fließender Prozess, der ständige Anpassungen erfordert. Dazu zählen auch Nachbesserungen zu Vereinbarungen, die sich als untauglich erwiesen haben.
Die Mediation besteht aus Vereinbarungen, die von den Parteien selbst entwickelt und getragen werden und endet meist in einer solchen. Ihre Einhaltung ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Konfliktlösung auf dem Weg ist oder bereits erreicht wurde. Was aber, wenn sich eine Partei – häufig erst im Nachgang – nicht an die getroffenen Absprachen hält?
Grundlegende Fragen
- Ist der Konflikt wirklich gelöst, wenn eine Vereinbarung nicht befolgt wird?
- Wer trägt welche Verantwortung für die Nachhaltigkeit der Einigung?
- Welche Mittel gibt es, wenn Vertrauen oder Loyalität nachträglich brüchig werden?
Vertrag ist Vertrag
Grundsätzlich ist eine durch oder in der Mediation erzielte Einigung rechtlich durchaus als ein Vertrag anzusehen. Es gibt also Verpflichtungen, an die sich die Parteien gebunden haben. Der Mediationsvertrag, die Mediationsdurchführungsvereinbarung und die Mediationsabrede betreffen durchaus ernst gemeinte und verbindliche Regelungen über das Verfahren und mithin das Verhalten der Parteien.
Die Abschlussvereinbarung geht über das Verfahren der Mediation hinaus. Sie betrifft die Neugestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien. Es gibt auch Zwischenvereinbarungen, die der Qualität einer Abschlussvereinbarung entsprechen. Alle Vereinbarungen sind als Vertrag im Rechtssinne anzusehen, sofern die Parteien geschäftsfähig sind und die Regelung mit einem Rechtsbindungswillen treffen. Damit stellt ein Verstoß gegen die in der Mediation vereinbarten Pflichten einen Vertragsbruch dar.
So die juristische Sicht. Psychologisch betrachtet bleibt die Vereinbarung nur so stark, wie die dahinterstehende Beziehungs- und Vertrauenskultur. Die psychologische Betrachtung deutet darauf hin, dass auf dieser Ebene etwas im Argen liegt.
Gründe für den Vereinbarungsbruch
Wenn eine Partei von der Vereinbarung abweicht, liegt selten bloßer „Wille zum Bruch“ vor. Häufig spielen psychologische und systemische Faktoren eine Rolle:
| Ebene | mögliche Ursachen |
|---|---|
| emotional | Gefühl von Benachteiligung, fehlender Anerkennung, verletztem Vertrauen |
| kognitiv | Missverständnis über Bedeutung oder Tragweite der Vereinbarung |
| systemisch | Einfluss Dritter (z. B. Familie, Anwälte, Umfeld), die andere Interessen setzen |
| strukturell | äußere Umstände verändern die Umsetzbarkeit |
| prozessual | Mediation wurde zu früh beendet, „Nachhaltigkeitsschritt“ fehlte |
Ein häufiger Indikator ist der Vorwurf der Illoyalität – er signalisiert, dass das Beziehungssystem (nicht nur die Sachfrage) noch ungelöst ist.
Mediative Nacharbeit
Unterstellt, dass der Vorwurf, die in der Mediation getroffene Vereinbarung zu missachten zutrifft, könnte es sich um einen schlichten Hinweis handeln, dass noch Fragen offen geblieben sind. Dann sind Vorwürfe weniger hilfreich als die Klärung der offenen Fragen. Die Mediation verspricht allseitige Zufriedenheit. Offenbar ist dieser Zustand noch nicht erreicht. Entweder sind Sachfragen offen geblieben oder der Konflikt ist noch nicht beigelegt. Eine erneute Konfliktanalyse wird zum Ausgangspunkt der Klärung.
Der Zeitpunkt, wann und wie die Irritationen aufkommen, ist entscheidend für das weitere Vorgehen. Wie in der Kommunikation gilt der Grundsatz: Störungen haben Vorrang! Der Vertragsbruch sollte deshalb angesprochen werden.
Wenn die Störungen während und innerhalb der Mediation aufkommen, ergibt sich ein willkommener Anlass, nochmals auf den Beziehungskonflikt einzugehen. Er ist entweder noch nicht gelöst oder durch neue Anlässe wieder aufgeflammt. Die Anlässe können sich aus einer veränderten Sachlage, dem Einfluss des Helfersystems oder aus der Interaktion der Parteien ergeben. Die Mediation zielt darauf ab, die hinter den Vorwürfen verborgenen Ich-Botschaften zu verstehen, um den Zustand zu hinterfragen, der eine Befolgung der Regeln erlaubt. Das geschieht, indem entweder ein Thema der vorausgegangnen Mediation wieder aufgegriffen oder ein neues Thema hinzugefügt wird, sodass die Mediation alle Aspekte behandeln kann, die dem friedlichen Miteinander im Wege stehen.
Je nach Art der Vorwürfe und Relevanz kann eine Faktenklärung hilfreich sein, die eine Stellungnahme einfordern. Die Faktenklärung beginnt mit einem Realitätscheck und der Frage des Eingeständnisses, gefolgt von der Frage, was de4 Erstoß bezwecken soll. Die Frage was damit erreicht we4d3n soll ist bei de4 Lösungssuche aufschlussreicher als die Hinterfragung des Grundes für den Verstoß. Es kommt darauf an, die Motive für das Verhalten in der Wechselwirkung zur Gegenseite erkennen. Erst danach wird klar, wie mit der Unzuverlässigkeit umzugehen ist.
Außermediatve Behandlung
In der Mediation gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Wenn eine Partei (warum auch immer) die Fortsetzung der Mediation ablehnt, gibt es keinen Weg, die Irritationen innerhalb der Mediation zu behandeln. Jetzt hängt es von den Umständen ab, was getan werden kann:
- Wenn Anwälte beauftragt sind
- Die Mediation verfolgt ein gemeinsames Ziel. Das Gerichtsverfahren verfolgt ein kontroverses Ziel. Es würde helfen, beide Anwälte auf das gemeinsame Ziel zu verpflichten.
- Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist
- Wenn ein Gerichtsverfahren anhängig ist, könnte eine Güterichterverhandlung vorgeschlagen werden, in der die Mediation fortgesetzt wird. Das Güterichterverfahren hat den Vorteil, dass in der Regel keine zusätzlichen Kosten anfallen, so dass der Güterichter gegebenenfalls die Mediation sogar fortsetzen kann, wenn ihm und dem bis dato zuständigen Mediator eine Befreiung von der Verschwiegenheit gewährt wird.
- Wenn die Partei auf sich selbst gestellt ist
- Wenn eine Partei unter der Situation leidet und die andere bewegen will, sich an die Vereinbarungen zu halten, muss sie überlegen, wie ein Gespräch darüber zustande kommt. Das gelingt ganz sicher nicht, indem der Gegenseite vorgeworfen wird, was sie alles falsch macht und wo sie rechtsbrüchig geworden ist. es könnte gelingen, indem Interesse an der Lage der Gegenpartei gezeigt wird.
Methodisches Vorgehen
Die Herangehensweise der Mediation versucht stets den konfliktbefreiten Zustand zu fokussieren, wo die Lösung zu finden ist. Wenn sie aus der Perspektive gesucht wird, ist sichergestellt, dass das Problem nicht mehr vorkommt. Der sogenannte dreigliedrige Erkenntnisprozess kann auch bei anderen Verhandlungen adaptiert werden. Die grundlegende Strategie ist immer darauf gerichtet, ein Gespräch herbeizuführen, das eine Auseinandersetzung ohne Streit ermöglicht. Das Gespräch muss das Ziel haben, Verbindlichkeit herzustellen. In dem Gespräch werden zunächst die unterschiedlichen Sichten herausgearbeitet und ohne Kommentar einander gegenüber gestellt. Dann werden die Bedeutungen und Motive hinterfragt.
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Prüfvermerk: -