5956 Wie ist zu verfahren, wenn statt der Partei eine bevollmächtigte Person erscheint?
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Wie ist zu verfahren, wenn statt der Partei eine bevollmächtigte Person erscheint?
Hintergrund:
Antwort: Der Mediator prüft zunächst anhand der Konfliktlandkarte wer Streitpartei und wer Konfliktpartei ist. Ist die Streitpartei nicht handlungsfähig, etwa weil es sich um eine juristische Person handelt oder weil sie geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist, muss für die Partei ein Bevollmächtigter auftreten. In allen anderen Fällen muss der Anlass für eine Bevollmächtigung geprüft werden und festgestellt werden, dass beispielsweise die Interessenerhellung dennoch möglich ist.
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