Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
Die Datenbank über Hindernisse und Schwierigkeiten in der Mediation soll helfen, Schwierigkeiten zu bewältigen und Hindernisse zu überwinden. Hier informieren Sie sich über Hindernisse und Schwierigkeiten und damit zusammenhängende Fallerfahrungen und hier geht es Back.
Jemand bezeichnet sich zu Unrecht als zertifizierter Mediator
Hintergrund: Wer sich so bezeichnen darf, ergibt sich aus §5 Mediationsgesetz. Maßgeblich ist die Ausbildung iSd ZMediatAusbV. Eine Sanktion ist dort nicht vorgesehen. Sie ergibt sich aus allgemeinem Recht und kann als unlauterer Wettbewerb geahndet werden. Aus diesen Vorschriften ist sowohl ein Unterlassungs- wie ein Schadensersatzanspruch abzuleiten.
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