428 Wann darf man sich „Mediator“ nennen?
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Wann darf man sich „Mediator“ nennen?
Hintergrund:
Antwort: Gem. § 5 Abs. 1 ist eine Ausbildung erforderlich. Nicht erwähnt sind die Anforderungen. Theoretisch genügt irgendeine Ausbildung. Geht man aber davon aus, dass der Gesetzgeber die Inhalte der ZMediatAusbV als Mindestanforderungen ansieht, sollte es eine Ausbildung sein, die diesen Anforderungen entspricht.
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