Verschwiegenheit der Parteien
Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.
Verschwiegenheit der Parteien
Die Verschwiegenheit ist in § 4 Mediationsgesetz nur für den Mediator und seine Mitarbeiter festgelegt, nicht jedoch für die Medianden und gegebenenfalls deren Beistände oder eventuelle Zuschauer. Hier ist aktuell noch eine vertragliche Ergänzung (Prozessvertrag) nötig, die diese Personen in die Schweigepflicht und vor allem ein Beweisverwertungsverbot einbezieht.
Der Premiumzugang gewährt Zugriff auf Metadaten und weitere Datenfelder, wie z.B. den dezidierten Verbesserungsvorschlag, den bearbeitungsstatus usw. Darüber hinaus können Sie Kommentare einstellen und Daten bearbeiten.
Sie können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie angemeldet sind und über den Premiumzugang verfügen. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien