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Anordnung des Informationsgesprächs

Watchlist

Das ist ein Eintrag der Wiki to Yes Watchlist

Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.

Anordnung des Informationsgesprächs

§135 FamFG regelt die außergerichtliche Konfliktbeilegung über Folgesachen und erlaubt dem Richter die Anordnung, dass die Parteien an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer von dem Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen. Die häufigste Konfliktursache bei Streit über Folgesachen sind ungeklärte Eheprobleme (Beziehungsprobleme). Ein versierter Mediator wird ohnehin darauf zu sprechen kommen, wenn er eine vollständige Konfliktlösung anstrebt. Die Vorschrift erweckt allerdings den Eindruck, als ginge es nur um die Klärung von Sach- und Rechtsproblemen.


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Hinweise und Fußnoten

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