Vollstreckung
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Bezeichnung: Vollstreckung
Beschreibung: Vollstreckung bezeichnet im juristischen Sinne die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs durch staatliche Organe. Voraussetzung ist ein sogenannter Vollstreckungstitel (z. B. Urteil, gerichtlicher Vergleich oder notarielle Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung), aus dem sich die Verpflichtung ergibt. Die Vollstreckung erfolgt je nach Inhalt des Anspruchs unterschiedlich: Geldforderungen werden etwa durch Pfändung von Einkommen oder Konten durchgesetzt, während Handlungs- oder Unterlassungspflichten durch Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder andere Zwangsmittel vollstreckt werden. Zuständig sind insbesondere Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte. In bestimmten Bereichen, etwa im Familien- und Kindschaftsrecht, gelten besondere Regeln. Hier steht die Vollstreckung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls und erfolgt häufig abgestuft, zunächst durch Vermittlung und erst nachrangig durch Zwangsmittel.
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