institutionalisierte Konfliktfilter
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Bezeichnung: institutionalisierte Konfliktfilter
Beschreibung: Die Konfliktfilter sollen sicherstellen, dass gerichtliche Verfahren möglichst nur dann stattfinden, wenn andere Möglichkeiten der Konfliktlösung ausgeschöpft sind. Beispiele für derartige Filter sind das Rechtsschutzbedürfnis, die Deeskalationspflicht, das gerichtlöiche Vorverfahren, die obligatorische Schlichtung usw.
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