Notarmediation
Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.
Notarmediation
§ 3 Mediationsgesetz regelt das Verbot der Vor- und Nachbefassung. Die EU-Direktive sieht vor, dass Mediationen über Verhandlungen im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss keine Mediation iSd Vorschrift sind. Der beurkundende Notar ist, wenn die Beurkundung einer Mediation folgt in einer ähnlichen Situation wie der erkennende Richter. Weil er nicht für eine der Parteien tätig wird, ergreift §3 Mediationsgesetz diesen Fall nicht. Hier wäre eine Klarstellung sinnvoll.
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