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Auskunftsanspruch

Watchlist

Das ist ein Eintrag der Wiki to Yes Watchlist

Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.

Auskunftsanspruch

§3 Abs. 5 verpflichtet den Mediator den Parteien auf deren Verlangen über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zu informieren. Parteien sind (streng genommen) nur die Personen, die den Mediationsvertrag bereits unterschrieben haben oder die Medianden. Die Auskunftspflicht kann für diesen Personenkreis zu spät kommen.


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Hinweise und Fußnoten

Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien