Verschwiegenheit des Mediators
Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.
Verschwiegenheit des Mediators
In der 14 Episode des Podcasts der Mediationsphilosophen kam die Frage auf, ob und inwieweit die Parteien durch die Schweigepflicht des Mediators geschützt sind, auch wenn noch kein Mediationsvertrag abgeschlossen wurde. §4 Mediationsgesetz beantwortet die Frage. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was ihm in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Anders als 43a BRAO ist nicht von Beruf die Rede, ansonsten sind die Vorschriften deckungsgleich. Unterschiede ergeben sich lediglich bei der Verletzung der Schweigepflicht.
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