17381 Darf über das Nichtzustandekommen informiert werden?
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Darf über das Nichtzustandekommen informiert werden?
Hintergrund: Die Parteien haben sich in einem gerichtlichen Vergleich zu einer Mediation verpflichtet. Die Parteien kennen die Mailadresse nicht voneinander. Der Mediator hat Emailkontakt zu beiden. Eine Partei macht keine Terminvorschläge. Der Mediator beabsichtigt ein Mail an beide schicken, wo er den Grund für das Nichtzustandekommen der Mediation aufdeckt. Gleichzeitig würde er die Mailkontakte bekann5 geben, obwohl er weiß, dass die Parteien die Mailadressen untereinander nich5 ausgetauscht haben. Er liefert so ein Dokument, das vor Gericht verwendet werden kann.
Antwort: Es gibt noch keinen Vertrag
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