Die eigenmächtige Stellvertreterin
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Fall 17325
Die eigenmächtige Stellvertreterin
Worum es geht: Im Urlaub nimmt sich die Stellvertretung eines Problems in der Abteilung an und schafft Fakten. Ihr wird jetzt Machtmissbrauch vorgeworfen.
Fallbeschreibung: In der Abteilung A eines Unternehmens wurde die Teamleitung (Abteilungsleiterin) entlassen. MA1, die zuvor in dem Team, bestehend aus 12 Mitarbeitern (7 Frauen und 5 Männer ) bereits tätig war, wurde zur neuen Abteilungsleiterin. Im Unternehmen wird sie Teamleiterin genannt. MA1 war zuvor nicht die beliebteste und auch nicht die fleißigste. Sie war etwas herrisch, weshalb die Geschäftsleitung wohl dachte, dass sie sich gut durchsetzen könnte. In der Abteilung knirschte es sowieso. MA1 versuchte, mit der neuen Machtausstattung, sich durchzusetzen. Sie machte sich dabei keine Freunde, zumal auch ihre Kompetenz von den Kolleginnen und Kollegen in Frage gestellt wurde. Als MA1 ihren 3 wöchigen Jahresurlaub antrat, erkannte ihre Vertretung MA2 die Führungsverantwortung und den desolaten Zustand der Abteilung. MA2 war selbst auch Mitarbeiterin der Abteilung und Untergebene von MA1. Um sich zu profilieren, ordnete MA2 kurzerhand ein Teammeeting an, das letztlich dazu führte, dass sich die ganze Abteilung gegen MA1 verschwor. MA1 bemerkte den neu aufkommenden Ungehorsam und machte Ihre Stellvertreterin MA2 verantwortlich. Sie warf ihr vor, die Vertretungsstellung missbraucht zu haben. Es kommt zum Streit, der sich auf die ganze Abteilung auswirkt. Dort bilden sich Lager, die für und gegen die MA1 gerichtet sind. Die Geschäftsleitung erfährt davon und erwägt, dem Rat von MA1 folgend, die MA2 zu entlassen oder strafzuversetzen. Der Betriebsrat wird von MA2 eingeschaltet. MA1 und MA2 werfen sich gegenseitig Mobbing vor. Auf den Anraten des Personalchefs ist die Geschäftsführung mit einer Mediation einverstanden, bevor sie eine Kündigung ausspricht.
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