Ausgetrickste Urlaubsvertretung
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Fall 17242
Ausgetrickste Urlaubsvertretung
Worum es geht: Urlaubsvertretung war zugesagt, wird aber einseitig abgeändert
Fallbeschreibung: In einem Unternehmen mit mehreren Filialen, arbeiten in der Filiale F1 die Mitaebeiterinnen A und B. Die Beziehung zwischen A und B war immer wieder etwas angespannt. Trotzdem konnten sich beide darauf verständigen, dass A zwischen den Tagen nach Weihnachten in Urlaub gehen kann, wo B sie vertreten wird. Die Urlaubsplanung wurde mit dem erforderlichen Vorlauf langfristig geplant und von den Vorgesetzten genehmigt. Eines Tages wurde B vorgeschlagen, in die Filiale F2 zu wechseln. B stimmte zu, um auch von A wegzukommen. In der Filiale F2 reicht B ihren Urlaub zwischen den Feiertagen ein. A hat jetzt keine Urlaubsvertretung weshalb zwischen A und B ein heftiger Streit ausbricht.
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