Umgangsrecht bei gewalttätigen Eltern
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Umgangsrecht bei gewalttätigen Eltern
2025-06-24
Laut einem Artikel in der Zeit sollen gewalttätige Elternteile das Umgangsrecht mit ihren Kindern nicht mehr ohne Aufsicht ausüben dürfen. Laut dem Artikel konnten Familiengerichte das Umgangsrecht nur dann beschränken, wenn ein Kind selbst Gewalt erlebte. Künftig sollen laut Hubig auch Gewalt gegen den anderen Elternteil und psychische Gewalt ausreichen. Zur Begründung wird angeführt, dass das Kind mitleide, wenn der Vater die Mutter verprügelt. Die Kinder wären am besten geschützt, wenn sich die Eltern vertragen. Gibt es Ansätze in dem Gesetz, die darauf hinwirken?
ZEIT ONLINE, AFP, dpa, ore
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