17034 Thematische Eingrenzung in einer Familiensache (2)
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Beispiel 17034
Thematische Eingrenzung in einer Familiensache (2)
In der zweiten Phase trägt die Ehefrau natürlich ihre Geldthemen vor. Als der Mediator sie auf dem Flipchart notieren will, versucht der Ehemann und sein präsenter Anwalt dies zu verhindern. Das Thema sei nicht vereinbart worden. Die Mediation solle sich nur auf die Kindschaftssachen beziehen. Der Mediator erläutert, dass er den Konflikt kennen möchte, wozu dieses Thema ganz offensichtlich gehört, weil es eine seiner Ausprägungen ist. Worüber dann gesprochen wird, sei eine gang andere Frage. Auch mag der thematische Ausschluss überdacht werden, wenn sich seine Relevanz für die Konfliktbeilegung herausstellt. Die finanziellen Fragen wurden im weiteren Verlauf der Mediation zum Schwerpunktthema.
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