16895 Perspektiven und Relativität der Gewalt
Das Beispielverzeichnis erfasst alle in den Texten verwendeten Beispiele in einer Datenbank, um Ihnen einen schnellen Zugriff zu gewähren und um eine Möglichkeit zu haben, die Beispiele zusammenzustellen und auszuwerten. Sie sehen einen Datensatz. Hier geht es zum Beispielverzeichnis und hier geht es Back.
Beispiel 16895
Perspektiven und Relativität der Gewalt
Die Freiheitsberaubung eines anderen Menschen ist eine Straftat. §239 StGB besagt: "Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Wenn der Straftäter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, wird der Straftatbestand ebenfalls erfüllt, indem ein Mensch eingesperrt wird. Diese Gewaltanwendung ist jedoch sozial adäquat und gewollt. Das gleiche gilt für die Körperverletzung und die Tötung. Sie ist im zivilen Leben verboten. Im Krieg ist sie erwünscht, wenn sie sich gegen den Feind richtet.
Sie haben Zugriff auf weitere Datenfelder und erweiterte Nutzungs- und Aktionsmöglichkeiten, wenn Sie angemeldet sind. Lesen Sie mehr dazu im Angebot.
Bitte beachten Sie die Zitier - und Lizenzbestimmungen.
Siehe auch: Schlagworte. Kategorien