16740 Verweisung an den Richtermediator in Kroatien
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Beispiel 16740
Verweisung an den Richtermediator in Kroatien
Es gibt eine Vorgehensweise im Ausland (z.B. Kroatien), wo der erkennende Richter, der die Eignung des Falles zur der Mediation annimmt, die Sache an die Mediationsabteilung im Gericht weiterleitet, sodass der Rechtspfleger Kontakt mit den Parteien aufnimmt und die Mediationsbereitschaft hinterfragt oder herbeiführt. Erst wenn die Parteien zustimmen, wird die sache an den Richtermediator weitergeleitet. Im anderen Fall geht sie zurück an den erkennenden Richter.
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