16540 Verbot der Teilnahme der Ehefrau
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Beispiel 16540
Verbot der Teilnahme der Ehefrau
A ist Vermieter. B und C sind die Mieter. D ist der Mediator. Es geht um eine Mediation über den Schaden, den die Mieter beim Auszug aus der Wohnung hinterlassen haben. A fragt D vor der Mediation, ob er seine Ehefrau E mit in die Mediation bringen könne. Der Mediator verweigert die Zustimmung mit der Begründung, dass nur Streitparteien teilnehmen dürfen. Die Teilnahme der Ehefrau hätte für die Mediation und das Verhandlungsgleichgewicht von Vorteil sein können. Die trotzdem angesetzte Mediation wurde nach 30 Minuten abgebrochen, weil die Parteien den Streit vor Gericht austragen wollten.
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