Mediation als Rechtsdienstleistung
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Mediation als Rechtsdienstleistung
2001-06-20
Die Hilfe bei der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Berücksichtigung rechtlicher Gesichtspunkte und Unterstützung bei der Abfassung der schriftlichen Mediationsvereinbarung ist als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 RberG anzusehen.
OLG Rostock, 20.6.2001, 2 U 58/00
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