Anwaltsgebühr bei Mediation
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Anwaltsgebühr bei Mediation
2007-01-05
Im gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediationsverfahren fällt im Falle des Scheiterns der Mediation keine gesonderte Anwaltsgebühr an (Anschluss an OLG Rostock 8. Zivilsenat, Beschluss vom 12.10.2006, Az.: 8 W 27/06). Auch ein Anspruch auf eine gesonderte Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen besteht nicht. Der Anwalt kann jedoch seine Fahrtkosten sowie das Tage- und Abwesenheitsgeld für den wahrgenommenen Mediationstermin erstattet verlangen.
OLG Rostock, 5.1.2007, 8 W 67/06
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