Honoraranspruch des Mediators
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Honoraranspruch des Mediators
2006-09-29
Bei der Entscheidung geht es um die Geltendmachung der Honorarforderung eines Rechtsanwaltes, der im vorliegenden Fall als Mediator aufgetreten war und wo der Mediationsvertrag gekündigt wurde. Das Gericht führt aus: "Der Anspruch auf die Vergütung im Falle der Kündigung entfällt gemäß § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn der Auftraggeber das Dienstverhältnis aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Dienstverpflichteten kündigt und die bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den anderen Teil kein Interesse mehr haben. … Für einen Vertrag über eine anwaltliche Mediation gilt nach Auffassung des Gerichtes nicht anderes, da auch dieser Vertrag ein Anwaltsvertrag ist."
AG Lübeck, 29.09.2006, 24 C 1853/06
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