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Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator

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Keine Sozietät zwischen Anwalt und Mediator


2017-05-22

Eine Bürogemeinschaft zwischen Mediator und Anwalt ist nicht zulässig. Konkret hat sich der Kläger gegen eine missbilligende Belehrung der Anwaltskammer in einem Bescheid vom 31. Mai 2016 gewendet. In dem Bescheid vertrat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Rechtsauffassung, dass die bestehende Bürogemeinschaft des Klägers mit dem nichtanwaltlichen Mediator und Berufsbetreuer C. B. gegen die Regelung des § 59a BRAO verstoße.

Anwaltsgerichtshof Celle, 22.5.2017, AGH 16/16


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