Konsequenzen einer abgelehnten Mediation
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Konsequenzen einer abgelehnten Mediation
2017-08-23
Das Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 23.08.2017 – Az. 11 B 34/17 - entschieden, dass die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abordnungsverfügung zwar zulässig aber nicht begründet sei. Hinsichtlich der Mediation wird ausgeführt:
"Dabei ist zu beachten, dass die Abordnung zeitlich beschränkt auf nur ein Jahr erfolgen soll und sich die Justizvollzugsanstalt, zu der die Antragsgegnerin abgeordnet werden soll, im gleichen Ort befindet, in dem sich auch die Arrestanstalt befindet, in der die Antragstellerin bisher tätig war. Es war auch kein milderes Mittel ersichtlich, da die Antragstellerin insbesondere, wie sich aus den oben genannten Gesprächsvermerken und Schreiben der Anstaltsleitung ergibt, die mehrfach angebotenen Alternativangebote (Mediation, Supervision, Hilfe zur Standortbestimmung etc.) abgelehnt hat".
VG Schleswig, 11 B 34/17
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