16212 Warum ist der Babysitterfall keine Mediation?
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Warum ist der Babysitterfall keine Mediation?
Hintergrund: Bei dem Babysitterfall wurde der Knoten im Umgangsstreit der Eltern mit dem Kind durch eine mediative Technik (Reframing) gelöst, als der Richter fragte: Ich verstehe Sie nicht, warum missbrauchen Sie Ihren Mann nicht als Babysitter?. Genügt das, um den Fall als Mediation einzustufen?
Antwort: Nach aktuellem Recht (Mediationsgesetz) ist es deshalb kein Mediationsverfahren, weil es ein Gerichtsverfahren war. Auf die Güterichterverhandlung ist das Mediationsgesetz auch nicht anwendbar. Methodisch wurde eine Technik angewendet. Sie war erfolgreich und nimmt auch Strukturen der Mediation in sich auf. Es fehlt jedoch an einer Refexion des Konfliktes. Das Problem wurde gelöst. Und was ist mit dem Konflikt?
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