Fürsorgepflicht
Das Aufgabenverzeichnis erfasst alle in der Mediation anfallenden Aufgaben und qualifiziert sie nach Erfordernis bis hin zur Rechtspflicht des Tätigwerdens. Hier geht es zum Aufgabenverzeichnis und hier geht es Back.
Fürsorgepflicht
Beschreibung: Die Fürsorgepflicht ist ein juristisches Konzept, das die Verpflichtung einer Person oder Institution beschreibt, für das Wohl und die Sicherheit einer anderen Person oder einer bestimmten Gruppe von Personen zu sorgen. In der Mediation sind die meisten Pflichten, die eine gewisse Fürsorge für die Parteien bewirken, als Hauptpflichten ausgeprägt. Deshalb betrifft die Fürsorgepflicht eher den sicheren Aufenthalt in der Mediationspraxis. Sie könnte nach §4 Mediationsgesetz zum Schutz einer Person erforderlich werden, wenn es eine Gefährdungssituation außerhalb der Mediation gibt.
Fundstelle: Fürsorgepflicht
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