15982 außergerichtliche Streitbeilegungsgesetz
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außergerichtliche Streitbeilegungsgesetz
Kürzel: §15a EGZPO
Beschreibung: Das Gesetz führt den §15a EGZPO ein, ändert die Gebührenordnung für Rechtsanwälte und das Beratungshilfegesetz.
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