Altersheimunterbringung
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Fall 15977
Altersheimunterbringung
Worum es geht: Zwei Geschwister streiten über die Unterbringung der Mutter im Altenheim
Fallbeschreibung: Die Mutter ist dement. Sie ist 75 Jahre alt und wohnt in einer Wohnung ihres ehemaligen Hauses, das auf die Tochter A übertragen wurde. Der Bruder B war damit einverstanden, weil seine Schwester nach einer Scheidung in Not geraten war und weil sie sich verpflichtet hatte, die Mutter im Haus zu versorgen. Aus der Elternsicht war die Übertragung des Hauses auf die A geschwistergerecht, weil B von ihnen eine Ausbildung bezahlt erhielt. B ist nun ein erfolgreocher Anwalt in Berlin. A wohnt bei der Mutter in Bayern. Sie hat sich bisher immer um die Mutter gekümmert. Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit der Mutter fühlt sie sich jedoch überfordert. A meint, eine professionelle Betreuung der Mutter sei nur noch in einem Altenheim gewährleistet. B sträubt sich dagegen. Er besteht darauf, dass die Mutter im Haus verbleibt, weil das ihr innigster Wunsch gewesen sei. Außerdem habe sich die Schwester zur Pflege verpflichtet.
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