15899 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
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Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz
Kürzel: SchStG M-V
Beschreibung: Geregelt werden die Schiedsstellen, das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, das Sühneverfahren vor Erhebung der Privatklage, die Sühnebescheinigung und die Kosten.
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