15891 Bayerisches Schlichtungsgesetz
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Bayerisches Schlichtungsgesetz
Kürzel: BaySchlG
Beschreibung: Regelt obligatorische Schlichtung als Prozessvoraussetzung, Gütestellen nach § 15a Abs. 1 EGZPO, Durchführung des Schlichtungsverfahrens vor dem Schlichter der Gütestelle, Vergütung für das Güteverfahren der Gütestellen , Vollstreckung aus dem Vergleich der Gütestellen und Klauselerteilung
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