15859 Bedenken hinsichtlich der Eigenverantwortlichkeit
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Beispiel 15859
Bedenken hinsichtlich der Eigenverantwortlichkeit
In einer interkulturellen Mediation zwischen einem Deutschen Ehemann und einer mexikanischen Ehefrau bemerkt der Mediator, dass es der Frau aus Höflichkeit oder aus einem Persönlichkeitsmerkmal heraus schwer fällt, nein zu sagen. Der Mediator bemerkt, dass ihre Zusagen gegen die eigenen Interessen gerichtet sind. Er weist die Mediandein in Gegenwart des Ehemannes auf seine Beobachtung, dass die Zusagen möglicherweise in Unkenntnis der Rechtslage und gegen die eigenen Interessen gerichtet sind. Die Mediandin belibt bei ihrer Zusage. Der Mediator nimmt im Einverständnis mit den Parteien und nach Entbindung seiner Verschwiegenheitspflicht Kontakt mit dem Anwalt der Frau auf und weist ihn auf die Sorge hin, dass die Mediandin möglichwerweise aus Rechtsunkenntnis Zusagen macht, die sie bereuen wird. Der Mediator führt die Mediation erst fort, nachdem klargestellt war, dass die Mediandin weiß was sie tut.
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