15836 Dann kriegen Sie gar nichts
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Beispiel 15836
Dann kriegen Sie gar nichts
Es geht um die Regelung des Zugewinnausgleichs. Der Ehemann ist selbständiger Unternehmer. Er hat, will oder kann keine Zahlen über das Firmenvermögen vorlegen. Der Zugewinn lässt sich deshalb nur grob schätzen. Die Ehefrau bezweifelt die Einschätzungen. Sie würde danach keinen Zugewinnausgleich für eine 13-jährige Ehe bekommen. Der Ehemann behauptet, die Firma sei pleite. Er hat aber auf deren Namen einen Porsche angemeldet. Die Parteien streiten über alles, auch über die Frage der Geschäftsbewertung. Der Anwaltsmediator hat verschiedene Szenerien für einen Zugewinnausgleich vorgerechnet. Er mischt sich in die Verhandlungen über die Vorlage von Belegen ein. Er erkennt, dass deren Vorlage eine nicht unerhebliche Verzögerung bedeutet, was wiederum den Vorstellungen der Ehefrau zuwiderläuft. Um die Verhandlungen zu beschleunigen, weist er die Mediandin wörtlich darauf hin: "Wenn Sie auf die Vorlage der Belege bestehen, dann kriegen Sie am Ende gar nichts". Die Mediandin lässt sich auf den Vorhalt ein und einigt sich auf einen Betrag, den sie im Nachgang als viel zu gering ansieht. Sie versucht jetzt, den Mediator in Regress zu nehmen.
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