15761 Nachträgliche Beratung
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Beispiel 15761
Nachträgliche Beratung
Die Mediation war abgebrochen oder erst gar nicht wirklich zustande gekommen. In der Mediation haben sich Krankheitsmerkmale der einen Partei herausgestellt. Es besteht der Verdacht, dass sie psychisch gestört ist. Ein Gespräch mit der Partei ist kaum möglich. Sie blockiert sofort, wenn ein bestimmtes Thema aufkommt und wird auch der Mediatorin gegenüber aggressiv. Trotzdem meldet sie sich nach einer Weile bei ihr und will einen Rechtsrat oder eine Hilfe, wie mit einem anderen Problem umzugehen ist. Die Mediatorin überlegt, wie sie damit umgehen soll. Sie weiß, dass die (ehemalige) Mediandin jede Unterstützung ablehnen wird. Das scheint ein Verhaltensmuster zu sein.
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