Verweisung an den Güterichter
Die Watchlist ist eine Datenbank zur Kontrolle der Vorschriften, die der Einführung der Mediation im Wege stehen. Sie soll dazu beitragen, Gesetze und Verordnungen an die Bedarfe der Mediationspraxis anzupassen. Hier informieren Sie sich über alle anpassungebedürftigen Vorschriften - Watchlist und hier geht es Back.
Verweisung an den Güterichter
Der Verweis an den Güterichter nach §278 Abs. 5 ZPO löst nicht das Ruhen des Verfahrens aus. Das hat zur Konsequenz, dass die Fristen (besonders die Berufungserwiderungsfrist) weiter läuft. Die Partei ist also zur Erwiderung gezwungen, was die Güterichterverhandlung stören wird. Näher dazu unter Verweisung
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