15116 Streit über die Bereitschaft (und Pflicht) die Kosten der Mediation zu tragen
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Beispiel 15116
Streit über die Bereitschaft (und Pflicht) die Kosten der Mediation zu tragen
In einem familiären Streit über die Nutzung eines Hauses das im Eigentum des Sohnes steht, in dem die Mutter aber ein Wohnrecht hat, haben sich die Parteien (Mutter und Sohn) für eine Mediation entschieden. Als die Kostenfrage aufkommt, meint jede Partei, die Gegenseite müsse die Kosten tragen, wenn sie den ganzen Streit veranlasst habe. Der Mediator geht auf die Frage der Veranlassung ein und erkundigt sich, ob und warum die Parteien diese Frage geklärt wissen wollen. Es gelingt dem Mediator die Parteien zu überzeugen, dass diese Frage in der Mediation möglicherweise gar keine Rolle spielt und dass die Mediation auf die Gestaltung der Zukunft achtet. Außerdem erläutert er den Mechanismus der Mediation, wo es kein unterlegen gibt sodass auch hier die Kostenfrage nicht von der Schuldfrage abhängt. Die Parteien sehen ein, dass die Mediation ihr einziger Ausweg ist und vereinbaren eine Kostenteilung.
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