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Interessengarantie

Lexikon

Das ist ein Eintrag im Wiki to Yes Mediationslexikon

Das Mediationslexikon ist eine der zentralen Datenbanken im Wiki to Yes, wo alle Begriffe erfasst und verarbeitet werden, die mit der Mediation im Zusammenhang stehen. Hier geht es zur Enzyklopädie und hier geht es Back.

Bezeichnung: Interessengarantie
Beschreibung:

Analog zur Rechtsgarantie stellt die Mediation keine Interessengarantie dar. Zwar garantiert sie die Interessenwahrung bei korrekter Verwendung aus sich selbst heraus. Von einer Garantie kann aber deshalb nicht gesprochen werden, weil die Parteien im Verhältnis zueinander keinen Anspruch auf Teilnehme an der Mediation haben. Im Verhältnis zum Mediator kann jedoch von einer Garantie gesprochen werden, weil er verpflichtet ist, die Interessen herauszuarbeiten.


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Hinweise und Fußnoten

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