Vergleichsbehörde
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Bezeichnung: Vergleichsbehörde
Beschreibung: Die Vergleichsbehörde führt Schlichtungen im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Sühneverfahrens durch. Das Sühneverfahren wird bei Vergehen wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung durchgeführt. Es ist Voraussetzung für die Erhebung einer vor Erhebung der Privatklage.
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