Freiheit für die Anwaltschaft
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Freiheit für die Anwaltschaft
2022-01-26
Es geht um die "große BRAO-Reform". Sie gilt ab dem 1. August 2022 und wird zurückgeführt auf das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, das am 12. Juli 2021 erlassen wurde (Siehe Berufsausübungsgesellschaftengesetz). Die Gesetzesänderung wird in einem Beitrag im Anwaltsblatt mit der Schlagzeile "Freiheit für die Anwaltschaft"beschrieben. Die Schlagzeile hätte auch lauten können "Und wo bleibt die Mediation?".
Anwaltsblatt
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