Verfahrensablauf
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Bezeichnung: Verfahrensablauf
Beschreibung: Der Gesetzgeber spricht vom Ablauf der Mediation in § 2 Abs. 2 Mediationsgesetz und meint damit die Phasen der Mediation. In der Ausbildungsverordnung ist vom Verfahrensablauf die Rede. Die Phasen werden zusätzlich erwähnt. Bezieht man die Vor- und Nachphase mit ein, ist fraglich was sonst noch zum Verfahrensablauf gehören könnte außer das Hintergrundwissen über die Logik und dier Funktionalität der Phasen.
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