13568 Kognitionsgebot
Die Datenbank erfasst alle Vorschriften zur Mediation von Gesetzen, bis hin zu Verordnungen und dem Erlass von Standards. Hier geht es zu den Vorschriftenverzeichnis und hier geht es Back.
Kognitionsgebot
Kürzel: KR 06
Beschreibung: Wenn die Mediation als ein kognitiver Prozess verstanden wird, wo die Entscheidungen der Parteien auf zu erarbeitenden Erkenntnissen basieren, kommt es darauf an, dass die den Gedankengang der Mediation verwirklichenden Erkenntnisse ermöglicht werden. Die Fähigkeit, die Erkenntnisse auf den Weg zu bringen, ist ein Qualitätsmerkmal. Die Anforderung die Mediation danach auszurichten, ist eine ungeschriebene Regel der Mediation.
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